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Jugendschutz

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Einverständniserklärung der Eltern für den Disco-Besuch unter 18

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Für manche Discoveranstaltungen gibt es Vordrucke oder Formulare von Einverständniserklärungen, die es Jugendlichen ermöglichen sich auch nach 24 Uhr noch in einer Discothek aufzuhalten.

Wir möchten an dieser Stelle klar verdeutlichen, dass wir diese
Einverständniserklärungen nicht bereitstellen und auch nicht akzeptieren. 

Bei uns ist jeder Gast ab 16 Jahren herzlich willkommen. Die minderjährigen Gäste müssen den Discoabend aber leider um 24.00 Uhr verlassen.

Wir möchten mit dieser Entscheidung Niemanden verärgern und bitten um Verständnis. Sie erfolgte in Rücksprache mit der örtlichen Polizei. Das Thema Jugendschutz ist leider sehr sensibel und wir können an dieser Stelle kein Risiko eingehen.

Grundsätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass das Jugendschutzgesetz durchaus seine Berechtigung hat und wie der Name vermuten lässt, die Jugend schützen soll. Die Missachtung des Jugendschutzgesetzes kann also sowohl für Eltern als auch für den Veranstalter bzw. Discothekenbetreiber unangenehme Folgen haben. Es empfiehlt sich daher, einmal einen Blick in das Jugendschutzgesetz zu werfen!

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